Wenn es um die Steuererklärung geht, stößt man früher oder später auf den Begriff Werbungskosten. Aber was genau verbirgt sich dahinter? Und warum sind Werbungskosten für Studierende besonders interessant?
CampusTax erklärt dir einfach und verständlich, worum es bei Werbungskosten geht und wie du davon während deines Studiums profitieren kannst.
Was sind Werbungskosten allgemein?
Werbungskosten sind alle Ausgaben, die entstehen, um Einkünfte zu erzielen, zu sichern oder zu erhalten.
Das bedeutet: Immer wenn du Geld ausgibst, um deine berufliche Tätigkeit auszuüben oder dich auf einen Beruf vorzubereiten, kannst du diese Kosten unter bestimmten Voraussetzungen bei der Steuer anrechnen lassen.

Typische Beispiele für Werbungskosten sind:
- Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz (Pendlerpauschale)
- Arbeitsmittel wie Laptop, Fachbücher oder Büromaterial
- Fort- und Weiterbildungskosten
- Umzugskosten aus beruflichen Gründen
- Bewerbungskosten
- Beiträge zu Berufsverbänden
- Reisekosten für Dienstreisen
- Kontoführungsgebühren
Wichtig:
Werbungskosten mindern dein zu versteuerndes Einkommen direkt. Dadurch sinkt die Steuerlast, und du bekommst entweder eine höhere Rückerstattung oder musst weniger Steuern zahlen.
Das Finanzamt berücksichtigt automatisch einen Arbeitnehmer-Pauschbetrag von aktuell 1.230 Euro (Stand 2024). Hast du höhere tatsächliche Werbungskosten, solltest du diese einzeln nachweisen.
Werbungskosten Studium – was bedeutet das für Studenten?
Auch im Studium können viele Ausgaben als Werbungskosten geltend gemacht werden. Voraussetzung ist allerdings, dass es sich um ein sogenanntes Zweitstudium handelt.
Das bedeutet:
- Ein Masterstudium nach einem abgeschlossenen Bachelorstudium
- Ein zweites Bachelorstudium nach Abschluss eines ersten Studiums
- Ein berufsbegleitendes Studium oder eine Weiterbildung nach einer Berufsausbildung
Erststudium nach dem Abitur?
Bei einem ersten Studium ohne vorherige Berufsausbildung kannst du die Studienkosten leider nur als Sonderausgaben (bis 6.000 Euro pro Jahr) ansetzen. Werbungskosten sind dann nicht möglich.
Das Besondere bei Werbungskosten im Studium:
- Keine Begrenzung: Anders als bei Sonderausgaben gibt es keine maximale Höhe für absetzbare Werbungskosten.
- Verlustvortrag möglich: Hast du im Studium wenig oder gar kein Einkommen, kannst du die Werbungskosten als Verlust beim Finanzamt feststellen lassen. Dieser Verlust wird dann automatisch mit deinem späteren Einkommen verrechnet und du zahlst weniger Steuern, sobald du ins Berufsleben einsteigst.
Welche Studienkosten zählen als Werbungskosten?
Im Rahmen deines Studiums kannst du unter anderem folgende Ausgaben als Werbungskosten angeben:
- Studiengebühren und Semesterbeiträge
- Fachliteratur und Lernmaterialien
- Laptop, Software, Drucker und weitere Arbeitsmittel
- Fahrtkosten zur Universität, Bibliothek oder Praktikumsstelle
- Miet- und Nebenkosten bei einer doppelten Haushaltsführung (Studienort und Heimatort)
- Umzugskosten aus Studiengründen
- Kosten für Auslandssemester oder Pflichtpraktika
- Zinsen für Studienkredite
Wichtig ist, dass ein klarer Bezug zum Studium und späteren Beruf besteht.
Verlustvortrag – das große Plus für Studenten
Gerade Studierende haben während des Studiums oft kein hohes Einkommen. Trotzdem solltest du deine Werbungskosten in der Steuererklärung angeben.
Denn:
Das Finanzamt stellt einen sogenannten Verlustfeststellungsbescheid aus. Dieser Verlust wird auf spätere Jahre übertragen und verrechnet sich dann mit deinem ersten Gehalt.
So zahlst du im Berufsstart deutlich weniger Einkommensteuer und profitierst von deinen Investitionen ins Studium.
Beispiel:
Hast du während des Masterstudiums 5.000 Euro Werbungskosten und erst im Jahr nach dem Abschluss ein Einkommen, kannst du diese 5.000 Euro von deinem ersten Jahreseinkommen abziehen lassen.
Fazit: Werbungskosten im Studium clever nutzen
Werbungskosten sind ein zentrales Element jeder Steuererklärung und gerade im Zusammenhang mit dem Studium besonders wertvoll.
Wenn du dich im Zweitstudium befindest, solltest du deine Studienkosten unbedingt als Werbungskosten geltend machen. Dadurch sicherst du dir hohe Steuerersparnisse, entweder sofort oder später beim Berufseinstieg.
CampusTax hilft dir dabei, den Überblick zu behalten und deine Studienkosten richtig in der Steuererklärung zu berücksichtigen, einfach, verständlich und speziell auf die Bedürfnisse von Studierenden zugeschnitten.
Quellen:
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/BJNR010050934.html
https://www.finanztip.de/werbungskostenpauschale/
https://www.smartsteuer.de/online/steuerwissen/verlustvortrag-als-student/
Grafiken: mit generativer KI von ChatGPT erstellt