Viele Studierende wissen gar nicht, dass Umzugskosten im Zusammenhang mit dem Studium steuerlich absetzbar sein können. Dabei können gerade beim Start ins Studium oder bei einem Studienortwechsel schnell mehrere hundert Euro anfallen. Sei es für den Transport, Möbel, Maklergebühren oder doppelte Mietzahlungen. Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du diese Ausgaben als Werbungskosten oder Sonderausgaben in deiner Steuererklärung geltend machen. Wir erklären dir, wann das geht und was du dabei beachten musst.
Wann sind Umzugskosten bei Studierenden steuerlich absetzbar?

Die steuerliche Absetzbarkeit hängt von der Art des Umzugs und deiner individuellen Situation ab. Grundsätzlich gilt:
Absetzbar als Werbungskosten, wenn:
- der Umzug beruflich veranlasst ist, z. B.:
- Start eines dualen Studiums oder bezahlten Praktikums
- Wechsel des Studienortes mit beruflicher Perspektive
- Beginn eines Werkstudentenjobs am neuen Wohnort (1)
Absetzbar als Sonderausgaben, wenn:
- es sich um ein Erststudium direkt nach dem Abitur handelt (ohne Einkommen)
- der Umzug ausschließlich des Studiums dient (z. B. Studienbeginn an weiter entfernte Uni) (2)
Tipp:
Werbungskosten bringen dir meist mehr steuerliche Vorteile, weil du sie voll ansetzen kannst und Verluste ggf. als Verlustvortrag ins nächste Jahr mitnehmen kannst. (3)
Welche Umzugskosten kannst du absetzen?
Folgende Kostenarten sind bei der Steuererklärung potenziell absetzbar (Stand 2025):
Transport- und Fahrtkosten
- Umzugswagen oder Transportfirma
- Benzinkosten bei einem eigenem Umzugsauto
- Fahrtkosten zu Wohnungsbesichtigung (0,30 €/km) (3)
Mietkosten & doppelte Haushaltsführung
- Doppelte Miete für max. 6 Monate
- Mietkaution (nicht direkt absetzbar, aber Nebenkosten daraus ggf. schon) (3)
Sonstige Umzugskostenpauschale
- Für sonstige Umzugsausgaben (Telefonanschluss, Nachsendung, etc.)
- 2025 Pauschale: 964 € (Alleinstehende), + 643 € je weitere Person (2)
Einrichtungskosten (begrenzt)
- Möbel, Schreibtisch, Bett (nur bei beruflich veranlasstem Umzug teilweise absetzbar) (4)
Checkliste: Was brauchst du für die Steuer?
✅ Nachweise über Umzugsgründe (z. B. Arbeitsvertrag, Studienbescheinigung)
✅ Quittungen & Rechnungen (z. B. Mietvertrag, Transportkosten, Tankbelege)
✅ Umzugsdatum & Adressen
✅ ggf. Bestätigung des Arbeitgebers/der Uni über den Grund des Ortswechsels
Fazit: Umzugskosten können bares Geld sparen
Wenn du aus beruflichen Gründen oder für ein Studium mit Erwerbsabsicht umziehst, lohnt es sich, die Umzugskosten in der Steuererklärung anzugeben. Selbst wenn es „nur“ dein Studienbeginn ist, kannst du, je nach Fall, über die Sonderausgabenregelung Geld zurückholen. Und bei Werkstudenten oder dual Studierenden ist oft sogar ein Verlustvortrag möglich, der sich beim späteren Berufseinstieg auszahlt. (1)
Häufige Fragen
Was ist, wenn meine Eltern den Umzug bezahlt haben?
Nur Ausgaben, die du selbst getragen hast, kannst du absetzen.
Kann ich die Umzugskosten auch rückwirkend absetzen?
Ja! Bis zu vier Jahre rückwirkend, solange du eine Steuererklärung abgibst. (4)
Brauche ich eine Bestätigung vom Finanzamt?
Nein, aber du solltest Belege griffbereit halten, falls Nachfragen kommen.
Quellen:
(2): https://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/ausbildung-studium/student-kann-seine-miete-absetzen.html
(4): https://www.finanzamt.nrw.de/steuerinfos/privatpersonen/arbeitnehmende/werbungskosten/umzugskosten
Grafik: mit generativer KI von ChatGPT erstellt