Besprechungsraum mit Menschen

Steuerklassen für Studenten erklärt

Steuerklassen

Auch wenn viele Studierende denken, Steuerklasse seien nur etwas für Berufstätige, betreffen sie auch dich, wenn du arbeitest! In diesem Artikel wird dir erklärt, welche Steuerklasse für dich gilt und worauf du achten solltest.

In Deutschland wird jeder Arbeitnehmer in eine Steuerklasse eingeteilt, die bestimmt, wie viel Lohnsteuer vom Gehalt einbehalten wird.

Besonders bei Werkstudentenjobs, Minijobs, Nebenjobs, Heirat oder Selbstständigkeit ist es wichtig zu wissen, welche Steuerklasse gilt und wie du unnötige Abzüge vermeidest.

Steuerklasse I 

Standard für ledige Studierende

Wenn du ledig, kinderlos und nicht in einer eingetragenen Partnerschaft bist, wirst du automatisch in Steuerklasse I eingeordnet. Diese Steuerklasse ist der Regelfall für die meisten Studierenden mit einem Werkstudentenjob oder auch Teilzeitjob.

WICHTIG: In dieser Steuerklasse hast du keine Freibeträge für Ehepartner oder Kinder, aber der Grundfreibetrag ( 10.908€ im Jahr 2024) bleibt erhalten, d.h. erst bei höheren Einkommen fällt Lohnsteuer an. (1)

Steuerklasse III / V

Verheiratete Studierende

Wenn du verheiratet bist, könnt ihr zwischen den Steuerklassen III und V oder IV/IV mit oder ohne Faktor wählen:

  • Steuerklasse III für den besserverdienenden Partner (wenig Abzüge),
  • Steuerklasse V für den geringer verdienenden Partner (mehr Abzüge),
  • oder beide IV/IV, wenn ihr ähnlich viel verdient. (2)

Diese Kombinationen beeinflussen nur die monatliche Steuerlast, die tatsächliche Steuer wird über die gemeinsame Steuererklärung ausgeglichen. Für Studierende mit unterschiedlich hohem Einkommen kann sich Klasse III/V lohnen, allerdings sollte man hier genau durchrechnen. (1)

Tipp: Nutze den Steuerklassenrechner vom Bundesfinanzministerium, um die für euch beste Kombination zu finden.

Nebenjob oder selbstständig?

Steuerklasse bleibt gleich, aber du musst mehr beachten!

Wenn du neben dem Studium freiberuflich (z. B. Nachhilfe, Grafikdesign) oder gewerblich (z. B. Etsy-Shop) tätig bist, hast du keine Lohnsteuerabzüge, da du nicht angestellt bist. Du musst dann selbst eine Einkommensteuererklärung abgeben, unabhängig von der Steuerklasse.

Für selbstständige Studierende ist eher die Frage entscheidend, ob du über dem Grundfreibetrag verdienst und ob du ggf. vierteljährliche Steuervorauszahlungen leisten musst. (3)

Minijob:

keine Steuerklasse nötig aber Besonderheiten beachten!

Bei einem Minijob (max. 538 € monatlich ab 2024) führt der Arbeitgeber meist eine Pauschalsteuer von 2 % ab. Du hast keine Steuerklasse, es sei denn, du übst den Minijob auf Lohnsteuerkarte aus.

In dem Fall gilt:

  • erster Job = Steuerklasse I
  • zweiter Job = Steuerklasse VI (höchste Abzüge!)

Daher: Bei mehreren Jobs aufpassen!!

Immer nur ein Hauptjob, alle weiteren gelten als Nebenjob mit Steuerklasse VI. (1)

Steuerklasse beeinflusst dein Nettogehalt, auch als Student!

Auch wenn Studierende oft denken, die Steuerklasse sei irrelevant: Sie beeinflusst dein monatliches Nettogehalt, mögliche Rückerstattungen und ob dir bei Nebenjobs unnötig Steuern abgezogen werden.

Ein kurzer Blick auf deine Lohnabrechnung oder ein Wechsel der Steuerklasse (z. B. nach Heirat) kann sich lohnen, und bares Geld bringen. (4)

Tipp!!!!

Wenn du zu viel Lohnsteuer gezahlt hast, kannst du sie über die Steuererklärung zurückholen, besonders bei niedrigen Jahreseinkommen oder kurzer Beschäftigung im Jahr.

Quellen:
  1. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__38b.html
  2. https://www.finanzamt.nrw.de/steuerinfos/privatpersonen/arbeitnehmende/lohnsteuerklassen
  3. https://wb-web.de/dossiers/recht-weiterbildung/folge-2-gesetzliche-rahmenbedingungen-zum-arbeitsverhaltnis-des-lehrenden/steuern-fur-freiberufler-selbststandige.html
  4. https://www.smartsteuer.de/online/steuerwissen/steuerklassen/ 

Grafik: mit generativer KI von ChatGPT erstellt