
Immer mehr Studierende interessieren sich für Geldanlage und investieren in Aktien, ETFs oder Fonds. Das ist eine kluge Entscheidung, denn je früher man mit dem Vermögensaufbau beginnt, desto stärker profitiert man vom sogenannten Zinseszinseffekt.
Doch beim Thema Steuern wird es schnell kompliziert: Gewinne aus Wertpapieren unterliegen der Kapitalertragsteuer. Wer aber schon früh einen Freistellungsauftrag für Aktien stellt, kann sich unnötige Abzüge sparen. In diesem Beitrag erfährst du, was ein Freistellungsauftrag ist, wie du ihn nutzt, und was du als Student*in dabei beachten solltest.
Was ist die Kapitalertragsteuer?
Die Kapitalertragsteuer ist eine Form der Einkommensteuer. Sie wird auf Einkünfte aus Kapitalanlagen erhoben, also z. B. auf:
- Dividenden (Gewinnausschüttungen von Aktien)
- Zinsen
- Gewinne aus dem Verkauf von Aktien, ETFs oder Fondsanteilen
In Deutschland beträgt die Kapitalertragsteuer 25 %, hinzu kommen Solidaritätszuschlag (5,5 % auf die Steuer) und ggf. Kirchensteuer. Insgesamt liegt die Steuerlast meist bei ca. 26,375 %, fast ein Viertel deines Gewinns!
Der Clou: Diese Steuer wird automatisch von der Bank einbehalten, sobald ein Gewinn entsteht, egal ob du eine Steuererklärung abgibst oder nicht.
Was ist ein Freistellungsauftrag?
Ein Freistellungsauftrag ist ein schriftlicher Auftrag an deine Bank, dich von der Kapitalertragsteuer bis zu einer bestimmten Grenze freizustellen. Diese Grenze ist der sogenannte Sparerpauschbetrag und beträgt aktuell:
- 1.000 Euro pro Jahr für Einzelpersonen
- 2.000 Euro für Ehepaare (bei gemeinsamer Veranlagung)
Das bedeutet: Solange deine Kapitalerträge (z. B. Zinsen, Dividenden, Kursgewinne) unterhalb dieser Grenze liegen und du einen Freistellungsauftrag gestellt hast, zahlst du keine Kapitalertragsteuer!
Ohne Freistellungsauftrag zieht die Bank die Steuer automatisch ab, selbst wenn du unter dem Freibetrag bleibst. Du müsstest sie dir dann umständlich über die Steuererklärung zurückholen.
Freistellungsauftrag Aktien – So funktioniert’s
Wenn du als Student*in in Aktien oder ETFs investierst, kannst du mit einem Freistellungsauftrag bares Geld sparen:
Beispiel:
Du erhältst im Jahr 2025 insgesamt 300 Euro Dividenden aus deinen ETFs.
- Ohne Freistellungsauftrag zieht deine Bank rund 79 Euro Steuer ab (26,375 %)
- Mit Freistellungsauftrag behält sie nichts ein, da du unter dem Freibetrag liegst
- Du sparst also fast 80 €, nur durch einen kleinen Antrag!
So richtest du den Freistellungsauftrag ein:
- Melde dich im Online-Banking oder Broker-Portal deiner Bank an
- Suche nach „Freistellungsauftrag“ oder „Sparerpauschbetrag“
- Gib den gewünschten Betrag ein (z. B. 1.000 Euro bei nur einer Bank)
- Bestätige den Auftrag elektronisch oder schriftlich
💡 Wichtig: Wenn du mehrere Banken oder Broker nutzt, musst du den Betrag aufteilen, z. B. 500 € bei Broker A und 500 € bei Broker B.
Warum lohnt sich der Freistellungsauftrag gerade für Studenten?
Die meisten Studierenden haben (noch) keine großen Kapitalerträge, aber gerade deshalb ist der vollständige Freibetrag häufig nicht ausgeschöpft. Wer dann keinen Freistellungsauftrag stellt, verschenkt Jahr für Jahr Geld.
Außerdem:
- Du sparst dir die mühsame Rückforderung über die Steuererklärung
- Du behältst alle Kapitalerträge unter dem Freibetrag in voller Höhe
- Der Antrag ist kostenlos, formlos und jederzeit widerrufbar
Bonus-Tipp: Steuererklärung als Backup
Solltest du vergessen haben, einen Freistellungsauftrag zu stellen, ist das kein Drama. Über deine Einkommensteuererklärung kannst du die zu viel gezahlte Kapitalertragsteuer vom Finanzamt zurückfordern, allerdings erst im Folgejahr.
Besonders interessant: Wenn du insgesamt weniger als den Grundfreibetrag (2024: 11.784 €) verdienst, werden dir alle Steuern auf Kapitalerträge erstattet, unabhängig vom Freistellungsauftrag.
Fazit: Freistellungsauftrag früh nutzen und mehr vom Gewinn behalten
Der Freistellungsauftrag für Aktien und ETFs ist ein einfacher, aber wirkungsvoller Schritt, um als Student*in Steuern zu sparen. Du musst nichts weiter tun, als deiner Bank mitzuteilen, bis zu welchem Betrag sie keine Abzüge vornehmen soll und schon bleibt dir mehr von deinem Geld.
Campustax zeigt dir, wie du auch mit kleinen Investitionen clevere steuerliche Vorteile nutzt. Geldanlage und Steuererklärung müssen keine Gegensätze sein, mit dem richtigen Wissen profitierst du doppelt.
Quellen:
https://www.weltsparen.de/steuer/kapitalertragsteuer
https://www.finanztip.de/freibetraege-pauschbetraege
https://www.finanztip.de/freistellungsauftrag
Grafik: mit generativer KI von ChatGPT erstellt