Besprechungsraum mit Menschen

BAföG Steuererklärung

50 Euro Geldschein mit BAFÖG Würfeln
  1. Muss ein BAföG- Empfänger überhaupt eine Steuererklärung machen? 

 Nein, grundsätzlich nicht.  

Eine Steuererklärung ist so lange freiwillig, solange du nicht verpflichtet bist (z.B. durch Nebenjobs mit Lohnsteuerklasse I-VI oder einer selbstständigen Tätigkeit). (1)

Trotzdem lohnt sich eine Steuererklärung oft, besonders wenn du:  

  • Gearbeitet hast du (Werkstudentenjob, Minijob mit Lohnsteuer)  (1)
  • Viele Ausgaben hattest (z.B. Laptop, Fachliteratur etc.) 
  • Ein Pflichtpraktikum absolviert hast   
  • Einer selbständigen Tätigkeit nachgegangen bist (Tutor, Nachhilfe etc.)  (2)
  • Dein Studium als Zweitstudium angibst. (3)
  • Dir deine gezahlten Beiträge (z.B. zu einer Krankenversicherung oder Rente als Vorsorgeaufwand anrechnen lassen willst.  (3)

Anmerkung:  

Selbst bei einem geringen Einkommen bekommst du oft zu viel gezahlte Steuern (z.B. aus Jobs) komplett zurück, daher ist es oft sinnvoll, auch als BAföG-Empfänger freiwillig eine Steuererklärung zu machen.  

  1. Wie wird BAföG steuerlich behandelt? 
  • BAföG ist steuerfrei und hat dementsprechend keinen Einfluss auf deine Steuererklärung. Es gilt nicht als Einkommen und benötigt keine Angabe in der Steuererklärung.  (4)

Das gilt für: 

  • Den Zuschussanteil welcher nicht zurückgezahlt werden muss.  (4)
  • Den Darlehensanteil welcher teilweise zurückgezahlt werden muss.  (4)
  1.  Muss das BAföG irgendwo angegeben werden?  

NEIN!!! 

Du musst das BAföG nicht in der Steuererklärung angeben, weder in dem sonstigen Einkommen noch in der Anlage N. Das liegt daran das BAföG eine Ausbildungsförderung darstellt und dementsprechend nach dem Einkommenssteuergesetz nicht als zu versteuerndes Einkommen zählt.  (4)

Ausnahme: Eltern und Kindergeld!!!! 

Wenn deine Eltern Kindergeld erhalten, können sich bestimmte Grenzwerte ändern, jedoch spielt das keine Rolle für deine eigene Steuererklärung. BAföG bleibt weiterhin steuerfrei!! (4)

Beispiel: Studentin Lisa mit BAföG und Werkstudentenjob 

Lisa studiert im Master (Zweitstudium) und bekommt monatlich 450 € BAföG. Sie arbeitet nebenbei als Werkstudentin bei einer Firma und verdient 8.000 € brutto im Jahr. Vom Lohn werden ca. 800 € Lohnsteuer im Jahr einbehalten. 

  • Im Studium hatte Lisa viele Ausgaben: 
  • Laptop: 900 € 
  • Fachbücher: 200 € 
  • Fahrten zur Uni: 1.000 € 
  • Bewerbungskosten: 150 € 

Insgesamt hat Lisa also 2.250 € Werbungskosten. 

Was passiert bei der Steuererklärung? 

Lisa gibt eine freiwillige Steuererklärung ab. Sie macht das Studium als Zweitstudium geltend. Ihre Ausgaben gelten als Werbungskosten. Da der Werbungskostenpauschbetrag nur 1.230 € beträgt, sind ihre realen Kosten höher → sie kann mehr absetzen. (5)

Das Finanzamt rechnet: 

  • 8.000 € Einkommen 
  • 2.250 € Werbungskosten
    = 5.750 € zu versteuernden Einkommen 

Das zu versteuernde Einkommen liegt unter dem Grundfreibetrag (2023: 10.908 €) → Lisa hätte gar keine Steuer zahlen müssen! (6)

Ergebnis:  

Lisa bekommt die volle Lohnsteuer zurückerstattet. 

BAföG muss sie nicht angeben. 

Quellen:

Grafik: mit generativer KI von ChatGPT erstellt

1. https://taxfix.de/ratgeber/pflichten/abgabepflicht/
2. https://www.steuerklassen.com/steuererklaerung/studenten/
3. https://taxfix.de/ratgeber/steuern-sparen/wie-kann-ich-mein-zweitstudium-absetzen/

4. https://www.vlh.de/presse/pressemitteilungen/muss-bafoeg-in-die-steuererklaerung.html
5. https://www.vlh.de/wissen-service/steuer-nachrichten/pauschbetrag-diese-pauschalen-gibt-es.html
6. https://www.steuerbot.com/ratgeber/steuerwissen/grundfreibetrag 

Falls du mehr über das Thema erfahren möchtest sind hier noch ein paar Links zur tieferen Recherche: 

https://taxfix.de/ratgeber/fehler/bafoeg-steuererklaerung

https://www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/bafoeg-und-kindergeld

https://www.arbeitsagentur.de/bildung/studium/finanzielle-unterstuetzung-studium

https://wundertax.de/ratgeber-steuern/bafoeg-steuererklaerung

https://www.meinbafoeg.de/bafoeg-steuererklaerung/